Gesetzlicher Rahmen
In Hessen besteht für Schulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Lernhilfe die Möglichkeit der Bildung von Kooperationsklassen an allgemeinbildenden Schulen. In dieser Konstellation bleiben die Kinder Schüler der Förderschule, verbringen aber Teile des Schultages gemeinsam mit den gleichaltrigen Kindern der allgemeinbildenden Schule.
Das Modell der Kooperationsklassen ist eine sinnvolle Maßnahme, in der Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf die Schule besuchen können. Nach der Albert-Schweitzer-Schule und der Adolf-Reichwein-Schule ist die Albert-Einstein-Schule die dritte Langener Schule, die eine solche Kooperation umsetzt.
Pädagogische Zielsetzung
Die Unterrichtung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gemeinsam mit Kindern der allgemein bildenden Schule bietet die Chance, diesen Kindern sowohl das gemeinsame Lernen und Leben mit Kindern ohne Behinderung zu ermöglichen als ihnen auch den Raum zu geben, den die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bieten kann. Das Miteinander von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Kindern der allgemeinbildenden Schule stärkt die sozialen Kompetenzen aller Schüler.
Räumliche, personelle und sächliche Rahmenbedingungen
Die Klasse der Janusz-Korczak-Schule hat sechs Schülerinnen und Schüler und hat in der Albert-Einstein-Schule einen eigenen Klassenraum, in dem sie eigene Unterrichtsinhalte bearbeitet. Die Kinder können bei Bedarf das Ganztagsangebot der Albert-Einstein-Schule in den Bereichen Verpflegung, Pausenangebote und AGs nutzen. Sie werden von Lehrkräften der Janusz-Korczak-Schule betreut.
Zudem findet Unterricht in geeigneten Stunden und Fächern (z.B. Musik/Kunst /Sport) gemeinsam mit den Schülern der allgemeinbildenden Schule statt. Die kooperierende Klasse der Albert-Einstein-Schule ist die Klasse 6a. Aus räumlichen und pädagogischen Gründen ist seitens der Albert-Einstein-Schule für diese Klasse die Klassengröße von maximal 17 Kindern gesetzt.